Nach dem Beschluss von Unterstützungsmaßnahmen für die Abwicklung von Projektförderungen, der vergangene Woche gefasst wurde, hat die Steiermärkische Landesregierung nun auch für die mehrjährigen Förderungsverträge von Kunst- und Kulturinitiativen, -vereinen und -institutionen ein Maßnahmenpaket zur finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung geschnürt. Demnach werden mehrjährige Kulturförderungen wertangepasst und um ein Jahr verlängert.
Der Beschluss der Vorwoche besagt, dass bei Kultur- und Sportförderungen bereits gewährte Förderungen nicht zurückgefordert werden, für die entstandene Vorbereitungs- und Stornokosten entsprechend belegt und nachgewiesen werden können. Weiters werden auch die Projektzeiträume automatisch um eineinhalb Jahre verlängert. Die Förderungsnehmerinnen und -nehmer können ihre Projekte also auch zu einem späteren Zeitpunkt verwirklichen.
Wertanpassung, Liquiditätsunterstützung und Verlängerung der mehrjährigen Förderungen
Neu hinzu kommt mit dem heutigen Beschluss, dass die laufenden mehrjährigen Förderungsvereinbarungen (2019 bis 2021) im Bereich Kultur im Jahr 2021 in der Höhe von zwei Prozent wertangepasst werden. Dadurch sollen vor allem Zusatzkosten durch notwendig gewordene Verschiebungen oder Vertragsverpflichtungen, die aufgrund der COVID-19-Krise schlagend werden, abgefedert werden. Somit erhöht sich die Ausschüttung dieser Kunst- und Kulturförderungen für die 156 Empfängerinnen und Empfänger von mehrjährigen Förderungen in Summe um mehr als 130.000 Euro auf insgesamt 6.728.940 Euro. Außerdem wird die Abrechnung für Projekte der Jahre 2020 und 2021 flexibilisiert und erleichtert. Für die beiden Jahre wird ein Abrechnungszeitraum angenommen, wodurch die geplanten Projekte über die Jahre 2020 und 2021 hinweg erstreckt werden können. Ansonsten wären beide Jahre getrennt voneinander zu betrachten und abzurechnen.Um die Liquidität der Fördernehmerinnen und -nehmer zu unterstützen, wird die Fördersumme für das Jahr 2020, die üblicherweise über das Jahr hinweg in mehreren Tranchen zur Auszahlung gelangt, zur Gänze bis Ende April ausbezahlt. Zudem wird den Fördernehmerinnen und -nehmern die Möglichkeit eröffnet, die mehrjährigen Förderverträge um ein Jahr zu verlängern und den für 2021 gewährten Förderungsbetrag somit auch 2022 zu erhalten. Die nächste offene Ausschreibung mehrjähriger Förderungsvereinbarungen findet ab dem Frühjahr 2021 für die Jahre 2023 bis 2025 statt.
LR Drexler: „Finanzielle Planungssicherheit und Stabilität für 156 Kunst- und Kulturinitiativen“
Kulturlandesrat Christopher Drexler: „Die mehrjährigen Förderungen geben aktuell 156 steirischen Kunst- und Kulturinitiativen finanzielle Planungssicherheit und Stabilität für ihre Arbeit und die Umsetzung vielfältiger Projekte. Die Möglichkeit der Verlängerung der bestehenden Förderverträge um ein Jahr, nimmt den Kulturschaffenden das aufwendige und zeitintensive Ausschreibungs- und Bewerbungsprozedere, das mitten in der COVID-19-Krise einzuleiten gewesen wäre, in dieser belastenden und unsicheren Zeit ab.Im Bewusstsein, dass Kunst- und Kulturschaffende ob der aktuellen Lage mit ganz besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind, bin ich über diese Maßnahmen hinaus mit den Verantwortlichen auf Bundesebene weiterhin in enger Abstimmung, um gemeinsam Pakete zu schnüren, mit denen wir einen nachhaltigen Schaden für die Kunst- und Kulturszene in der Steiermark so gut es geht eindämmen wollen. Ich danke allen für das Verständnis und die Solidarität. Wichtig ist, dass wir in dieser für uns alle neuen und außergewöhnlichen Situation gemeinsam an einem Strang ziehen, um sie im Sinne unserer gesamten Gesellschaft bestmöglich zu meistern und gemeinsam an der Reparatur des drohenden Schadens zu arbeiten. Nach dieser Krise und den zahlreichen Einschränkungen, mit denen wir alle leben müssen, sollen Kunst und Kultur wieder in der ganzen Vielfalt und Breite stattfinden. Die Kulturabteilung des Landes Steiermark steht den Kunst- und Kulturschaffenden auch in der aktuellen Phase als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung!“