Eine Klasse für sich. Das neue Herkunftssystem der Steiermark „Südsteiermark DAC“, „Vulkanland Steiermark DAC“ und „Weststeiermark DAC“ schafft Klarheit und ist richtungsweisend für die heimische Weinwirtschaft.
Text: Pia Moser
Die konstant hohe Nachfrage sowie der Investitions- und Kooperationswille der steirischen Weinbetriebe machen den Aufschwung des Steirischen Weines seit den 1990ern zur einzigartigen Erfolgsgeschichte in Österreich. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg erfolgte kürzlich mit der Bekanntmachung eines historischen Beschlusses: Im Juli präsentierten Vertreter des Regionalen Weinkomitees und des Vereins Wein Steiermark das neue Herkunftssystem für den Steirischen Wein, das sich gemäß der drei Weinbaugebiete in einen Südsteiermark, Vulkanland Steiermark und Weststeiermark DAC gliedert. Die Idee dahinter: sich auf das Wesentliche konzentrieren. Und damit den Steirischen Wein entlang seiner regionalen Alleinstellungsmerkmale und Besonderheiten auszuweisen, um diesen weiterhin erfolgreich auf dem Markt zu positionieren. Denn in der Weinwirtschaft ist die Herkunft das wichtigste Element, um sich von Mitbewerbern abzuheben. Der „Districtus Austriae Controllatus“ steht dabei für besonders gebietstypische Qualitätsweine.
„Zeigen, was wir können“
„Es ist das Ergebnis eines einzigartigen demokratischen Prozesses in der Geschichte des Steirischen Weins“, betont Johann Dreisiebner, Obmann des Regionalen Weinkomitees Steiermark. Die Verantwortungsträger der steirischen Weinwirtschaft feilten drei Jahre lang gemeinsam an einem eigenen steirischen Herkunftssystem. Im Juni wurde der Steiermark-DAC nun beschlossen, mit qualitätssteigernden, klaren Regeln für Produktion und Markt: Die neue dreistufige Herkunftspyramide gliedert sich in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine und legt die Termine für den Verkauf der unterschiedlichen Sorten fest. Die jungen Gebietsweine kommen mit 1. März auf den Markt, Orts- und Riedenweine ab 1. Mai. Zugelassene Rebsorten sind Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer und Schilcher sowie Cuvées daraus. „Die Festlegung auf das neue Herkunftssystem ist eine klare Botschaft für den Steirischen Wein“, so Dreisiebner. Denn wo in den vergangenen Jahren das Bild des Steirischen Weines hinsichtlich des ausdifferenzierten Marktes immer unklarer wurde, sollen ab 2018 die geschützten Ursprungsbezeichnungen Sicherheit über Qualität und Herkunft schaffen. Für Konsumentinnen, Konsumenten und Betriebe gleichermaßen.
Weine mit Strahlkraft
Österreich kennt 35 zugelassene Qualitätsrebsorten. Dabei besitzt jedes Weinbaugebiet seine eigenen Vorzüge. Mit dem Steiermark-DAC werden die unterschiedlichen Sorten gemäß der trockenen Stilistik des Steirischen Weines leicht eingeschränkt. Der Qualitätsentwicklung werde dies überaus zuträglich sein, so Stefan Potzinger, Obmann der Wein Steiermark: „Dadurch wird auch sichergestellt, dass die Qualitätsentwicklung in Zukunft beschleunigt wird.“ Mit den drei steirischen Gebieten steigt die Zahl der DACs in Österreich auf 13. Wilhelm Klinger, Geschäftsführer von Österreich Wein Marketing, zeigte sich bei der DAC-Präsentation zuversichtlich, dass man spätestens 2020 auch die restlichen vier spezifischen Weinbaugebiete unter den DAC-Schirm bringen kann. Der Startschuss für das Herkunftssystem, das alle kleinen und größeren Weingüter betreffen wird, ist vom Regionalen Weinkomitee für die Ernte 2018 vorgesehen. Zwei Drittel des Steirischen Weines ab der Ernte 2018 werden dann nach dem neuen System laufen. Mit Blick in die Zukunft ist die Pyramide nach oben hin offen. Johann Seitinger, Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, betont: „Die internationalen Spitzenerfolge der Steirischen Weine zeigen uns, auf welch hohem Niveau sie angekommen sind. Keinesfalls dürfen wir uns jedoch darauf ausruhen.“ Die Qualität gilt es also laufend zu optimieren, gemäß dem Motto: Mit jeder Flasche die Strahlkraft des Steirischen Weines erhöhen.
Drei Stufen: Das neue Herkunftssystem der Steiermark
Gebietsweine – Die Vielfalt der Gebiete
Ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres, ausgenommen Welschriesling und Schilcher (nur Weststeiermark) ab 1. Dezember; Ausnahmen: Rebsorten Riesling und Traminer mit der Bezeichnung „trocken“
Ortsweine – Die lokalen Spezialitäten
Ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres, ausgenommen Schilcher (nur Weststeiermark) ab 1. Februar
Südsteiermark DAC: Kitzeck-Sausal, Eichberg, Leutschach, Gamlitz, Ehrenhausen
Vulkanland Steiermark DAC: Oststeiermark, Riegersburg, Kapfenstein, St. Anna, Tieschen, Klöch, Straden, St. Peter
Weststeiermark DAC: Ligist, Stainz, Deutschlandsberg, Eibiswald
Ausnahmen: Traminer & Riesling trocken; Klöcher Traminer maximal 12 g/l
Riedenweine – Ausdruck und Potenzial bester Rieden
Ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres, ausgenommen Schilcher (nur Weststeiermark) ab 1. Februar; Ausnahmen: Rebsorten Riesling, Gelber Muskateller und Traminer mit der Bezeichnung „trocken“